Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 403/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 54 Abs 2 S 2 ArbGG, § 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 322 Abs 1 ZPO
Kündigungsschutzverfahren - außerordentliche Kündigung - Vorwurf des Prozessbetrugs - Präklusion - IWW
§ 322 ZPO, §§ ... 580, 581, 582 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 241 Abs. 2 BGB, § 103 BetrVG, § 322 Abs. 1 ZPO, § 54 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs im Kündigungsschutzverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einlassung; Geständnis; Kündigungsvorwurf; Präklusion; Prozessbetrug; Rechtskraft; Tatmotiv; Vorprozess; Außerordentliche Kündigung
- rechtsportal.de
Einlassung; Geständnis; Kündigungsvorwurf; Präklusion; Prozessbetrug; Rechtskraft; Tatmotiv; Vorprozess; Außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 15.09.2021 - 2 Ca 493/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 403/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 403/21
Die vorliegende Fallkonstellation sei exakt die gleiche wie in der angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 -.Unabhängig von einer strafrechtlichen Einordnung, auf die es im Kündigungsrechtstreit nicht entscheidend ankommt, verletzt ein Arbeitnehmer die ihm obliegende Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er im Rechtstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17;… BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 16).
Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen sind Grund und Grenzen der Bindungswirkungen danach zu bestimmen, ob der nachfolgende Rechtstreit "als inhaltliche Fortsetzung des rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses" erscheint (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 22).
Eine Nachprüfung dieses Vorwurfs würde dazu führen, dass ein Sachverhalt, von dem rechtskräftig feststeht, dass er keinen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellte, nunmehr doch zur Begründung einer Kündigung herangezogen würde (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 24).
Gemäß der zutreffenden Annahme des Arbeitsgerichts ist infolge der aus dem rechtskräftigen Urteil des Vorprozesses folgenden Präklusionswirkung der Beklagten die Geltendmachung der nunmehr erhobenen Kündigungsvorwürfe nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - verwehrt.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 403/21
Aufgrund des Obsiegens des Klägers mit seinen Kündigungsschutzanträgen ist die Beklagte gemäß den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätzen (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 -) verpflichtet, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen. - BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 403/21
Unabhängig von einer strafrechtlichen Einordnung, auf die es im Kündigungsrechtstreit nicht entscheidend ankommt, verletzt ein Arbeitnehmer die ihm obliegende Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er im Rechtstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (…BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 16).